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Studienbedingungen

Prü­fungs­an­ge­le­gen­hei­ten

Studierende, die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, können in vielen Fällen nicht den zeitlichen Einsatz bringen, den das Studium unter normalen Umständen erfordert.
Die Prüfungsordnungen aller Studiengänge sehen im Krankheitsfall der Studierenden selbst verschiedene Möglichkeiten vor, die Abgabe von Prüfungsleistungen zu verlängern, sich zu Klausuren krank zu melden, ggf. die Art der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen auf Antrag zu wechseln.

Vergleichbares gilt auch im Falle der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen sowie während der Schwangerschaft. Die Studierenden haben die Möglichkeit, angepasst an die individuellen Bedürfnisse Prüfungszeiträume zu verlängern bzw. das Studium angepasst an die Betreuungsanforderungen zu planen.

So können beispielsweise in oben genannten Fällen:

  • Urlaubssemester beantragt werden, die nicht auf die Studienzeiten angerechnet werden.
  • Abgaben von Studien- und Prüfungsleistungen um die benötigten Zeiträume verlängert werden.
  • in angemessenem und erforderlichem Umfang die Arten von Studien- und Prüfungsleistungen gewechselt werden.

In jedem Fall sollten persönliche Betreuungsanforderungen dem zuständigen Prüfungsamt  mit Hilfe von geeigneten Attesten oder Bescheinigungen zur Kenntnis gebracht werden. Bei einer Schwangerschaft  muss der Mutterpass vorgelegt werden. Ebenso sollten die betroffenen Studierenden frühzeitig die Beratung durch die Gleichstellungsbeauftragten und ggf. durch die Prüfungsämter in Anspruch nehmen, um das Studium angepasst an die individuellen Erfordernisse erfolgreich fortsetzen und beenden zu können.

Arbeits­be­ding­ung­en

Mobile Arbeit an der Hochschule Mainz

Zum 01. Oktober 2021 ist die neue Dienstvereinbarung "Mobile Arbeit" in Kraft getreten. Diese löst das bisherige Arbeitsortmodell ab, das bis zu Beginn der Corona-Pandemie Anwendung gefunden hat. Die veröffentliche Dienstvereinbarung im Volltext finden Sie hier.
Ziele der Dienstvereinbarung sind neben der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Nutzung flexibler Arbeitsmodelle auch Erwägungen von Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung.
Die Möglichkeiten zur Mobilen Arbeit werden insgesamt erheblich gegenüber dem bisherigen Arbeitsortmodell ausgeweitet, die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung und Aufteilung von Präsenzzeiten und Mobiler Arbeit obliegt im Regelfall den vorgesetzten Personen. Es gibt keine starre zeitliche Höchstgrenze von mobiler Arbeit, wichtigster Aspekt für die Balance ist jedoch die Sicherstellung des Serviceangebots der Hochschule in den Bereichen von Verwaltung, Forschung und Lehre.
Es wird zwischen situativer und alternierender mobiler Arbeit unterschieden. Alternierende mobile Arbeit wird in schriftlichen Nebenabreden zu den Arbeitsverträgen geregelt und folgt einem Antragsverfahren. Bei Problemen im Zusammenhang mit der Genehmigung wurde eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die bei der Abteilung Personal und Recht angegliedert ist.
Übergangsweise bis Jahresende 2021 gelten die bisher vereinbarten Regelungen des individuellen mobilen Arbeitens im Rahmen der Corona-Pandemie weiter, wenn nicht ein entsprechender Antrag vorher gestellt und bewilligt wurde.

Weiterführender Link

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren finden Sie im Intranet.

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Ansprechpartnerinnen

Dagmar Kumpf
Beschäftigte, Praktikanten L - Z Lehrbeauftragte Fehlzeitenangelegenheiten (Zeiterfassung, Urlaub, Krankmeldungen)

Michelle Fuchs
Beschäftigte, Fehlzeitenangelegenheiten (Zeiterfassung, Krankmeldungen)

 

Kontakt

Prof. Dr. Katharina Dahm
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
T +49 6131 628-3312
katharina.dahm (at) hs-mainz.de