Studienbedingungen
Prüfungsangelegenheiten
Die Prüfungsordnungen aller Studiengänge sehen im Krankheitsfall der Studierenden selbst verschiedene Möglichkeiten vor, die Abgabe von Prüfungsleistungen zu verlängern, sich zu Klausuren krank zu melden, ggf. die Art der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen auf Antrag zu wechseln. Vergleichbares gilt auch im Falle der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen sowie während der Schwangerschaft. Die Studierenden haben die Möglichkeit, angepasst an die individuellen Bedürfnisse Prüfungszeiträume zu verlängern bzw. das Studium angepasst an die Betreuungsanforderungen zu planen.
- Urlaubssemester beantragt werden, die nicht auf die Studienzeiten angerechnet werden.
- Abgaben von Studien- und Prüfungsleistungen um die benötigten Zeiträume verlängert werden.
- in angemessenem und erforderlichem Umfang die Arten von Studien- und Prüfungsleistungen gewechselt werden.
Arbeitsbedingungen
Mobile Arbeit an der Hochschule Mainz
Zum 01. Oktober 2021 ist die neue Dienstvereinbarung "Mobile Arbeit" in Kraft getreten. Diese löst das bisherige Arbeitsortmodell ab, das bis zu Beginn der Corona-Pandemie Anwendung gefunden hat. Die veröffentliche Dienstvereinbarung im Volltext finden Sie hier.
Ziele der Dienstvereinbarung sind neben der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Nutzung flexibler Arbeitsmodelle auch Erwägungen von Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung.
Die Möglichkeiten zur Mobilen Arbeit werden insgesamt erheblich gegenüber dem bisherigen Arbeitsortmodell ausgeweitet, die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung und Aufteilung von Präsenzzeiten und Mobiler Arbeit obliegt im Regelfall den vorgesetzten Personen. Es gibt keine starre zeitliche Höchstgrenze von mobiler Arbeit, wichtigster Aspekt für die Balance ist jedoch die Sicherstellung des Serviceangebots der Hochschule in den Bereichen von Verwaltung, Forschung und Lehre.
Es wird zwischen situativer und alternierender mobiler Arbeit unterschieden. Alternierende mobile Arbeit wird in schriftlichen Nebenabreden zu den Arbeitsverträgen geregelt und folgt einem Antragsverfahren. Bei Problemen im Zusammenhang mit der Genehmigung wurde eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die bei der Abteilung Personal und Recht angegliedert ist.
Übergangsweise bis Jahresende 2021 gelten die bisher vereinbarten Regelungen des individuellen mobilen Arbeitens im Rahmen der Corona-Pandemie weiter, wenn nicht ein entsprechender Antrag vorher gestellt und bewilligt wurde.
KidsBox am Campus der Hochschule
Die KidsBox ist das kleine mobile Kinderzimmer, wenn der Nachwuchs mit zur Hochschule kommt. Die rollbare Box kann aufgeklappt werden, so dass sich dann ein kleiner Schreibtisch inklusive Stuhl, mehrere Schubladen sowie Ablagefächer vollgepackt mit Beschäftigungsmaterialien zeigen. Für die Kleinsten gibt es ein Reisebett, das auch als Laufstall genutzt werden kann.
Die KidsBox kann für den nächsten Tag über den Onlinekatalog der Bibliothek reserviert werden: hierfür KidsBox ins Suchfeld eingeben. Für Termine mit längerer Vorlaufzeit ist die Reservierung per Mail unter bibliothek@hs-mainz.de möglich oder einfach spontan in der Bibliothek vorbeikommen und die KidsBox mitnehmen.
Die Abholung ist jederzeit während der personalbesetzten Öffnungszeiten der Bibliothek möglich. Hierfür an der Info-Theke melden, in die Liste eintragen und den Schlüssel für die KidsBox erhalten. Die KidsBox kann dann entweder mit in ein Büro oder einen Seminarraum genommen werden oder im Eingangsbereich der Bibliothek hinter den Schließfächern aufgebaut werden.
Die KidsBox am Ende des Tages wieder zurück in die Bibliothek bringen. Sollte die Info-Theke nicht mehr besetzt sein, KidsBox an ihren Platz schieben und den Schlüssel in die Rückgabebox werfen. Die KidsBox wird bei Rückgabe auf Vollständigkeit überprüft, Verbrauchsmaterialien werden regelmäßig aufgefüllt.
Übrigens gibt es auch in der Bibliothek viele Kinderbücher, die ausgeliehen werden können!
Kontakt
katharina.dahm (at) hs-mainz.de