Finanzielle Hilfen
Zuschüsse zur Kinderbetreuung
Dies umfasst sämtliche Arten von Kinderbetreuung:
- Einsatz von Tagesmüttern des Familienservices
- Kosten in der Kita Campulino oder jeder anderen Kita, wenn das Kind noch unter zwei Jahren alt ist (Plätze für Kinder ab zwei Jahren sind in Rheinland-Pfalz kostenfrei)
- privat organisierte Tagesmütter
- privat organisierte Kinderfrauen
FINANZIELLE HILFE FÜR STUDIERENDE MIT KIND
Besonders (alleinerziehende) Studierende mit Kind sind in der Regel finanziell nicht gut gestellt und benötigen materielle Unterstützung. Hier bietet die Hochschule Mainz die Möglichkeit, für Arbeitsmaterialien und zusätzlich für Alleinerziehende für Betreuungskosten außerhalb der regulären Betreuung finanzielle Zuschüsse zu beantragen.
Zuschüsse und Darlehen des Studierendenwerks Mainz
Zuschüsse
Freitisch
Ein Gutschein über 50€, der in allen Einrichtungen der Hochschulgastronomie des Stw Mainz eingelöst werden kann. Alle Studierenden in einer schwierigen finanziellen Situation und einem Einkommen unter dem BAföG-Höchstsatz sind antragsberechtigt.
Antragsformulare erhalten Sie beim Studierendenwerk Mainz oder beim AStA der Hochschule.
Nothilfefonds für ausländische Studierende
Ausländische Studierende, die durch politische Ereignisse in ihrem Heimatland in Not geraten sind, können einen Zuschuss von 900 € (mit Kind: 1200 €) beantragen. Voraussetzungen sind ein ordnungsgemäßer Studienverlauf, ein fortgeschrittenes Semester und die Gefährdung des Studienabschlusses aufgrund der finanziellen Notlage.
Barbeihilfe
Studierende, die sich in einer akuten und unverschuldeten Notlage befinden, können die Barbeihilfe beantragen. Die Hilfe wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach den vorhandenen Mitteln, i.d.R. wird ein Zuschuss in Höhe des geltenden BAföG-Höchstsatzes (zzgl. pro im Haushalt lebendem Kind 150€) ausgezahlt. Einem/r Antragsteller/in soll i.d.R. nur einmal pro Semester eine Beihilfe gewährt werden. Über die Gewährung entscheidet ein Vergabeausschuss.
Der Antragstellung geht ein persönliches Beratungsgespräch voraus. Bitte vereinbaren Sie bei den genannten Ansprechpartnerinnen telefonisch oder per Mail einen Beratungstermin.
Soforthilfe
Studierende, die sich einer dringenden finanziellen Notlage befinden, die unverzüglich Hilfe bedarf, können die Soforthilfe beantragen. Die Hilfe wird als Zuschuss gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach den vorhandenen Mitteln. Der Höchstbetrag soll 200€ nicht überschreiten. Einem/r Antragsteller/in soll i.d.R. nur einmal pro Semester eine Beihilfe gewährt werden. Der Antragstellung geht ein persönliches Beratungsgespräch voraus. Bitte vereinbaren Sie bei den genannten Ansprechpartnerinnen telefonisch oder per Mail einen Beratungstermin.
Darlehen
Examensdarlehen
Maximal ein Jahr vor der letzten Prüfung des Studienabschlusses kann ein Darlehen in Höhe von grundsätzlich maximal 1.800 € beantragt werden. Das Darlehen muss durch eine deutsche Bürgin bzw. einen deutschen Bürgen mit regelmäßigem und ausreichendem Einkommen abgesichert sein. Die zinsfreie Rückzahlung beginnt zwei Monate nach Examensabschluss und soll innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Danach fallen Zinsen an.
Stiftung Notgemeinschaft Studiendank
Studierende in erheblicher finanzieller Notlage ohne Eigenverschulden können bei bisher ordnungsgemäßem Studienverlauf ein Darlehen in Höhe von grundsätzlich maximal 3.000 € beantragen. Kinder werden bei der Darlehenshöhe berücksichtigt. Die zinsfreie Rückzahlung soll innerhalb von zwei Jahren erfolgen, in begründeten Fällen ist die Möglichkeit der Stundung gegeben. Das Darlehen muss durch eine Bürgschaft abgesichert sein. In seltenen Fällen gewährt die Stiftung Zuschüsse.
Darlehen des Studierendenwerks Mainz
Studierende, bei denen die Fortführung des Studiums aus finanziellen Gründen gefährdet ist, können kurzfristige zinslose Darlehen in Höhe von maximal 1.500 € erhalten.
Kontakt
katharina.dahm (at) hs-mainz.de