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Finanzielle Hilfen

Zuschüsse zur Kinderbetreuung

Einkommensschwache Studierende mit Kindern in Betreuungsverhältnissen erhalten von der Hochschule Mainz eine finanzielle Unterstützung. So werden Kinderbetreuungskosten bis zu 50% bezuschusst.
Dies umfasst sämtliche Arten von Kinderbetreuung:
  • Einsatz von Tagesmüttern des Familienservices
  • Kosten in der Kita Campulino oder jeder anderen Kita, wenn das Kind noch unter zwei Jahren alt ist (Plätze für Kinder ab zwei Jahren sind in Rheinland-Pfalz kostenfrei)
  • privat organisierte Tagesmütter
  • privat organisierte Kinderfrauen

FINANZIELLE HILFE FÜR STUDIERENDE MIT KIND

Besonders (alleinerziehende) Studierende mit Kind sind in der Regel finanziell nicht gut gestellt und benötigen materielle Unterstützung. Hier bietet die Hochschule Mainz die Möglichkeit, für Arbeitsmaterialien und zusätzlich für Alleinerziehende für Betreuungskosten außerhalb der regulären Betreuung finanzielle Zuschüsse zu beantragen.
 

Zuschüsse und Darlehen des Studierendenwerks Mainz

Das Studierendenwerk bietet verschiedene Zuschüsse und Darlehen für Studierende in finanzieller Not. Einige dieser Instrumente leisten für Mütter und Väter höhere Finanzhilfen als für kinderlose Studierende. Für Austauschstudierende (z. B. Erasmus, DAAD) gelten abweichende Bedingungen, die bei den Auskunft gebenden Stellen erfragt werden können.

Zuschüsse

Freitisch

Ein Gutschein über 50€, der in allen Einrichtungen der Hochschulgastronomie des Stw Mainz eingelöst werden kann. Alle Studierenden in einer schwierigen finanziellen Situation und einem Einkommen unter dem BAföG-Höchstsatz sind antragsberechtigt.
Antragsformulare erhalten Sie beim Studierendenwerk Mainz oder beim AStA der Hochschule.


Nothilfefonds für ausländische Studierende

Ausländische Studierende, die durch politische Ereignisse in ihrem Heimatland in Not geraten sind, können einen Zuschuss von 900 € (mit Kind: 1200 €) beantragen. Voraussetzungen sind ein ordnungsgemäßer Studienverlauf, ein fortgeschrittenes Semester und die Gefährdung des Studienabschlusses aufgrund der finanziellen Notlage.


Barbeihilfe

Studierende, die sich in einer akuten und unverschuldeten Notlage befinden, können die Barbeihilfe beantragen. Die Hilfe wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach den vorhandenen Mitteln, i.d.R. wird ein Zuschuss in Höhe des geltenden BAföG-Höchstsatzes (zzgl. pro im Haushalt lebendem Kind 150€) ausgezahlt. Einem/r Antragsteller/in soll i.d.R. nur einmal pro Semester eine Beihilfe gewährt werden. Über die Gewährung entscheidet ein Vergabeausschuss.
Der Antragstellung geht ein persönliches Beratungsgespräch voraus. Bitte vereinbaren Sie bei den genannten Ansprechpartnerinnen telefonisch oder per Mail einen Beratungstermin.


Soforthilfe

Studierende, die sich einer dringenden finanziellen Notlage befinden, die unverzüglich Hilfe bedarf, können die Soforthilfe beantragen. Die Hilfe wird als Zuschuss gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach den vorhandenen Mitteln. Der Höchstbetrag soll 200€ nicht überschreiten. Einem/r Antragsteller/in soll i.d.R. nur einmal pro Semester eine Beihilfe gewährt werden. Der Antragstellung geht ein persönliches Beratungsgespräch voraus. Bitte vereinbaren Sie bei den genannten Ansprechpartnerinnen telefonisch oder per Mail einen Beratungstermin.

 

Anschrift

Studierendenwerk Mainz
Postanschrift:
Staudingerweg 21
55128 Mainz

Besucheranschrift:
Dahlheimer Weg 2, 2.OG, Zi. 231
55128 Mainz

Weiterführender Link

Soziale Unterstützung des Studierendenwerkes – Freitisch, Nothilfefond, Barbeihilfefond

Darlehen

Examensdarlehen

Maximal ein Jahr vor der letzten Prüfung des Studienabschlusses kann ein Darlehen in Höhe von grundsätzlich maximal 1.800 € beantragt werden. Das Darlehen muss durch eine deutsche Bürgin bzw. einen deutschen Bürgen mit regelmäßigem und ausreichendem Einkommen abgesichert sein. Die zinsfreie Rückzahlung beginnt zwei Monate nach Examensabschluss und soll innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Danach fallen Zinsen an.
 

Stiftung Notgemeinschaft Studiendank

Studierende in erheblicher finanzieller Notlage ohne Eigenverschulden können bei bisher ordnungsgemäßem Studienverlauf ein Darlehen in Höhe von grundsätzlich maximal 3.000 € beantragen. Kinder werden bei der Darlehenshöhe berücksichtigt. Die zinsfreie Rückzahlung soll innerhalb von zwei Jahren erfolgen, in begründeten Fällen ist die Möglichkeit der Stundung gegeben. Das Darlehen muss durch eine Bürgschaft abgesichert sein. In seltenen Fällen gewährt die Stiftung Zuschüsse.
 

Darlehen des Studierendenwerks Mainz

Studierende, bei denen die Fortführung des Studiums aus finanziellen Gründen gefährdet ist, können kurzfristige zinslose Darlehen in Höhe von maximal 1.500 € erhalten.

Anschrift

Studierendenwerk Mainz
Postanschrift:
Staudingerweg 21
55128 Mainz

Besucheranschrift:
Dahlheimer Weg 2, 2.OG, Zi. 232
55128 Mainz

Weiterführender Link

Finanzielle Unterstützung des Studierendenwerkes – Examensdarlehen, Stiftung Notgemeinschaft Studiendank, Darlehen des Studierendenwerks Mainz
Allgemeine Informationen über Zuschüsse und Darlehen gibt auch das Sozialreferat des AStA der Hochschule Mainz.

Kontakt

Prof. Dr. Katharina Dahm
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
T +49 6131 628-3312
katharina.dahm (at) hs-mainz.de